TECHNIK & RECHT

TECHNIK & RECHT

Die auf den ersten Blick so weit voneinander entfernten Bereiche Technik und Recht werden bei uns aufeinander abgestimmt. Durch die gewonnene Erfahrung bei der Umsetzung diverser technischer Projekte wurde uns immer mehr bewusst, wie viele technische Thematiken eine rechtliche Beurteilung verlangen. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Weg zu einer rechtskonformen Institution, durch die Beurteilung von technikbehafteten Fragestellungen.

Das p l a“C O N“ bekommt somit zum Consulting eine zusätzliche Bedeutung – Conformity [plaCON²]

Sollten Sie mit einer rechtlichen Angelegenheit konfrontiert sein, so sind wir der richtige Partner.

Beispielhaft führen wir einige unserer Dienstleistungen an, jedoch klären wir gerne unverbindlich auch andere Thematiken auf die nächsten Schritte oder ihre Machbarkeit für Sie.

 

  • Betriebsanlagenüberprüfung gemäß Gewerbeordnung (§ 82b - Prüfung)

Die Inhaber einer gewerberechtlich genehmigten Betriebsanlage sind laut § 82b GewO zu einer Eigenüberprüfung hinsichtlich Einhaltung der Genehmigungsbescheide sowie den sonst für Sie geltende gewerberechtlichen Vorschriften verpflichtet. Hierbei sind vom kleineren Gastronomie- bis hin zum mit mehreren Standorten geführten Industriebetrieb alle gleichermaßen betroffen. Als Ergebnisdokument erhalten Sie eine Prüfbescheinigung in welcher die Übereinstimmung der Anlage mit den Genehmigungsbescheiden samt der angeschlossenen Einreichunterlagen und etwaige Auflagen sowie die Einhaltung gewerberechtlich relevanter Vorschriften geprüft wird. Da es sich hierbei um eine Pflicht nach einem Bundesgesetz handelt, bedarf es keiner gesonderten Aufforderung seitens der zuständigen Behörde und ist nach den jeweiligen Fristen (fünf oder sechs Jahre) wiederkehrend durchzuführen.

 

  • Überprüfung der Genehmigung nach diversen Rechtsmaterien
    • Wasserrechtsgesetz 1959 – § 134 Abs. 4 WRG 1959
    • Elektrizitätsrechtliche Landesgesetze – bundeslandspezifische Regelungen
    • Mineralrohstoffgesetz – § 119 Abs. 8 MinroG
    • Gaswirtschaftsgesetz – § 140 GWG 2011
    • Salzburger Campingplatzgesetz – § 10 Abs. 2 S.CampG
    • Auflagenspezifische Bescheidprüfungen (bspw. naturschutzrechtliche Genehmigung)

 

  • Fertigstellungsmeldung von Genehmigungsbescheiden

Projekt abgeschlossen – wurde alles Bescheid konform errichtet und wurden alle Bestätigungen an die Behörde übermittelt?
Neben der Bedienung der Behörde sind die erlangten Rechte und Pflichten zu dokumentieren und daraus resultierende Tätigkeiten entsprechend einzutakten.

Bei der Beurteilung sowie der Erarbeitung entsprechender interner Standards können Sie auf unsere Unterstützung zählen.

 

  • Erhebung und Verwaltung von Prüfpflichten
    • Bestandsaufnahme technischer Prüfpflichten
    • Bestimmung relevanter Eckpunkte – rechtliche Grundlage bzw. Prüfintervall
    • Auflistung der Prüfpflichten
    • Unterstützung bei der Verwaltung – Auflistung wird zu einem „gelebten“ Dokument
    • Unterstützung bei der Implementierung der Prüfpflichten in ein vorhandenes Verwaltungsprogramm
    • Plausibilisierung von Prüfnachweisen
    • Unterstützung bei der Abarbeitung von Mängeln

 

  • Erstellung oder Mitwirken bei Einreichungen

Die Einreichunterlagen bilden einen wesentlichen Bestandteil einer Genehmigung. Teilweise kommt es jedoch zu Widersprüchen in den Projektunterlagen der unterschiedlichen Gewerke oder es fehlt noch die Beurteilung einzelner Bereiche. Durch unsere Erfahrung als nichtamtliche Sachverständige in Behördenverfahren, sehen wir das Ganze und helfen gerne bei der Koordination des Einreichkonvoluts oder durch Erstellung spezifischer Gutachten.

 

  • Gutachtenerstellung diverser Rechtsbereiche

Eine Rechtsquelle zu lesen kann einen schon vor die eine oder andere Hürde stellen, jedoch bringt die Einzelfallbeurteilung oftmals noch viel komplexere Thematiken mit sich. Ob Fragen zu bereits etablierten Rechtsbereichen oder zu Neuerungen von Rechtsquellen, wir beurteilen gerne Ihre Konstellation.

 

  • Planliche Darstellung

In vielen Fällen hilft neben der schriftlichen Beurteilung einer konkreten Fragestellung ein dazugehöriges Bild. Diese Pläne können, durch die vorhandene Infrastruktur aus unserer Planungstätigkeit, hausintern individuell für Sie erstellt werden.